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Bitte ausgefüllt und unterschrieben versenden an:

FDP Mittelfranken

Burgschmiedstraße 29
90459 Nürnberg

Fax 0911 / 33 56 75

mittelfranken@fdp-bayern.de

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Informationen zu Spenden

Datenschutz

Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.

Nach §3 des Bundesdatenschutzges. vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, daß Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzges. verarbeitet werden.

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Meine Unabhängigkeitserklärung

"Wer sich für zu klug hält, um sich mit Politik zu beschäftigen, muss damit leben, von Menschen regiert zu werden, die dümmer sind als er." Aristoteles

Ich beantrage die Mitgliedschaft in der FDP.

Ja, ich möchte auch Mitglied der JuLis werden!

Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

Die mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.

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angest. selbst.


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Ihr vollständiger Name gilt als Unterschrift.



Einzugsermächtigung

Ich ermächtige die FDP, den monatlichen Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird vom jeweiligen Orts- bzw. Kreisverband festgelegt und orientiert sich im allgemeinen an unten stehender Staffelung.

Zahlungsweise

Kontoinhaber

Kreditinstitut

Bankleitzahl

Kontonummer


Nach dem Absenden Ihres Online-Mitgliedsantrages erhalten Sie in Kürze Post von Ihrem zuständigen FDP-Orts- oder Kreisverband.

Hinweise

Beschluß der Kreismitgliederversammlung vom Januar 2009

Neuordnung der Mitgliedsbeiträge

Die jährlichen Mindestmitgliedsbeiträge zur FDP werden gem. § 6 der Finanzordnung der bayerischen FDP zum 01.01.2009 wie folgt festgesetzt:

  1. Der Regelbeitrag beträgt € 65,60 zuzüglich der Abführungen an die Obergliederungen[1].
  2. Der Beitrag für Rentner, nicht Erwerbstätige, Wehr- oder Zivildienstleistende beträgt € 25,60 zuzüglich der Abführungen an die Obergliederungen[2].
  3. Der Beitrag für Schüler und Studenten bis 28 Jahre beträgt € 0,- zuzüglich der Abführungen an die Obergliederungen[3].
  4. Der Beitrag für Schüler und Studenten bis 28 Jahre, die zugleich Mitglied der Jungen Liberalen sind, beträgt € 0,- zuzüglich der Abführungen an die Obergliederungen[4].
  5. Bei zwei oder mehreren Mitgliedern, die in einer gemeinsamen Haushaltsführung zusammenleben[5], beträgt der Mitgliedsbeitrag für das zweite und jedes weitere Mitglied € 25,60 zuzüglich der Abführungen an die Obergliederungen[6], sofern ein Mitglied der gemeinsamen Haushaltsführung den Regelbeitrag zahlt.
    Fällt das Erstmitglied unter die Regelungen der Nr. 2-4, so zahlt das Zweitmitglied den Regelbeitrag, es sei denn, dass auch für dieses eine der Sonderregeln der Nr. 2-4 greift.
    Wer Erst- bzw. Zweitmitglied ist in den Fällen, in denen für beide Partner keine Sonderregelung der Nr. 2-4 greift,  richtet sich nach dem Eintrittsdatum. Treten die Partner zeitgleich ein, können sie selber wählen, wer Erst- bzw. Zweitmitglied ist. Sollten sie keine Einigung hierüber erzielen, zahlen beide den Regelbeitrag.
  6. Mitglieder, die im zweiten Halbjahr eines Kalenderjahres eintreten, zahlen nur den halben Beitrag.
    Unberührt von diesen Mindesbeiträgen bleiben die Vorschriften der Finanzordnung und Beitragsordnung der Bundespartei, insbesondere die darin geregelte Beitragspflicht nach Selbsteinschätzung.

[1] Derzeit: 26,40 € an Bundesverband, 18,00 € an Landesverband, 30,00 € an Bezirksverband = 79,20 €. Regelbeitrag in 2009 daher 140,00 €

[2] Derzeit: wie vor; Beitrag in 2009 daher 100,00 €

[3] Derzeit: wie vor; Beitrag in 2009 daher 74,40 €

[4] Derzeit: 26,40 € an Bundesverband, 30,00 € an Bezirksverband = 56,40 €;
Beitrag in 2009 daher 56,40 €

[5] z.B.: Eheleute, Lebenspartner, Eltern und Kinder.
Derzeit: wie Regelbeitrag;
Beitrag in 2009 daher 100,00 €

 

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)